Schwarzparken ist kein Kavaliersdelikt – 1 Million Euro Verlust für Contipark pro Jahr
Zahl der Vertragsverstöße an den Bahnhofsstandorten in drei Jahren um deutlich mehr als die Hälfte gestiegen – Vertragsstrafe angepasst
18. August 2023
AUTOR: Presseabteilung (mst)
Die Zahl der Schwarzparker bei Contipark ist an den Bahnhofsstandorten bundesweit in nur drei Jahren um deutlich mehr als 50 % gestiegen, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Das bedeutet für Deutschlands größten Betreiber von Parkeinrichtungen einen Verlust von über 1 Million Euro pro Jahr. Contipark musste deshalb reagieren und hat die Vertragsstrafen erhöht.
„24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr sorgen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit für eine professionelle Bewirtschaftung von Parkplätzen, die allen Kundinnen und Kunden rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Diese Arbeit ist herausfordernd und verlangt von unseren Service-Teams einen außerordentlich hohen Einsatz vor Ort. Diese Leistung verdient Respekt und darf nicht durch Schwarzparken erschlichen werden. Denn das ist nichts weniger als das Erschleichen von Leistungen, eine Art von Betrug, und ganz sicher kein Kavaliersdelikt. Bei uns hängen schließlich viele Arbeitsplätze dran, die wir natürlich erhalten wollen. Deshalb werden wir unsere Verluste auch denen in Rechnung stellen, die sie verursachen und keinesfalls über unattraktiv hohe Parkgebühren an unsere ehrlichen Kundinnen und Kunden weitergeben“, sagt Stephan Opitz, Leiter Operativer Bereich bei Contipark.
Anpassung Vertragsstrafe – kulante Lösung für Vergessliche
Contipark ist mit seiner Tochter DB BahnPark GmbH für die Bewirtschaftung von Parkeinrichtungen an vielen Bahnhofsstandorten bundesweit zuständig. Das Unternehmen selbst ist für die regelmäßige Prüfung auf korrekte Bezahlung der Kunden verantwortlich. Bei Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein werden gemäß sichtbar ausgehängter Vertrags- und Einstellbedingungen Vertragsstrafen erhoben.
Aufgrund des enormen Aufkommens von Schwarzparkern wurden die Sätze jetzt angepasst. Dabei hat Contipark versucht, eine möglichst kulante Lösung zu finden, die zwischen vergesslichen Parkraumnutzern und Schwarzparkern unterscheidet:
- Für einen abgelaufenen Parkschein sind 35 € fällig.
- Bei Feststellung des abgelaufenen Parkscheins am Folgetag bzw. des Verstoßes „Parken ohne Parkschein“ sind 45 € Vertragsstrafe fällig.
- Jeweils zuzüglich des Tagessatzes des jeweiligen Standorts.
Bisherige Regelung: 30 € je Vorfall zuzüglich des Tagessatzes des jeweiligen Standorts.
Die Parkflächen an Bahnhöfen sind oft nur durch Schilder und Flächenmarkierungen kenntlich gemacht und verbraucherfreundlich nicht durch Schrankensysteme gesichert. Contipark appelliert an die Ehrlichkeit der Parkenden und verwendet hauptsächlich Parkscheinautomaten. Dort kaufen die Kundinnen und Kunden ein Ticket, das sie ins Fahrzeug legen, um ihre Parkzeit zu dokumentieren. Als digitale Alternative kann die DB BahnPark-App genutzt werden.
Karenzzeiten
Contipark gewährt seinen Kundinnen und Kunden darüber hinaus eine Karenzzeit von mindestens fünf Minuten, um das Parkentgelt am Parkscheinautomaten zu entrichten und die Zahlung durch ein sichtbares Auslegen des Parkscheins im Fahrzeug nachzuweisen. In größeren Parkeinrichtungen kann diese Karenzzeit sogar bis zu zehn Minuten betragen. Maßgeblich hierfür sind die örtlichen Verhältnisse.
Zweck der Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe dient der Sicherung eines vertragsgemäßen Verhaltens sowie der Kompensation der Kosten, die entstehen, um Verstöße gegen vertragliche Pflichten festzustellen.
Eine Vertragsstrafe muss zu ihrer Wirksamkeit zwischen den Parteien vereinbart werden. Dies kann über die Vertrags- und Einstellbedingungen von Contipark erfolgen, die die Benutzung der Parkeinrichtungen regeln.
Wichtig: Die Kundinnen und Kunden müssen auf die Geltung dieser Vertrags- und Einstellbedingungen hingewiesen werden und die Möglichkeit haben, die konkreten Inhalte vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis zu nehmen. Diese Voraussetzungen erfüllt Contipark durch entsprechende Einfahrtsbeschilderungen sowie den Aushang der Vertrags- und Einstellbedingungen an den Parkscheinautomaten. In Gerichtsverfahren wurde die Contipark-Vertragsstrafe bisher bestätigt.